- 1: Aktuell.
- 2: Studium.
- 3: Fakultäten.
- 4: Forschung.
- 5: International.
- 6: Portrait.
- 7: Organisation.
- 7.1: Leitung.
- 7.2: Stiftungsrat.
- 7.3: Senat.
- 7.4: Fakultäten.
- 7.5: Verwaltung.
- 7.6: Personalvertretung.
- 7.7: Stud. Selbstverwaltung.
- 7.8: zentrale Einrichtungen.
- 7.9: Qualitätsmanagement.
- 7.10: Bibliothek.
- 7.11: Förderer.
- 8: Service.
Organisation der Hochschule
"Die Hochschule ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie regelt ihre Angelegenheiten in der Grundordnung und anderen Ordnungen." (NHG § 15)
Zentrale Organe der Hochschule sind das Präsidium und der Senat.
In der Verordnung des MWK über die Stiftung Fachhochschule Osnabrück vom 17.12.2002 hat das Land Niedersachsen eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen "Stiftung Fachhochschule Osnabrück" mit Sitz in Osnabrück errichtet. Der Stiftung obliegt die Trägerschaft der Fachhochschule Osnabrück. Die Stiftung unterhält und fördert die Fachhochschule Osnabrück in deren Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. (NHG ab § 55)
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und das Präsidium der Hochschule.


